Merkblätter und Praxishinweise

Zu beachten: Besitzen Versicherungsgesellschaften oder Krankenversicherer für ihr Unternehmen ein von der Kantonalen Steuerverwaltung des Sitzkantons individuell genehmigtes Spesenreglement, geht dieses den nachfolgenden Rahmenbedingungen für SVV und santésuisse vor.

Rahmenbedingungen für die einkommenssteuerliche Anerkennung von Mitarbeiterrabatten auf Versicherungsprämien

Rahmenbedingungen für die einkommenssteuerliche Anerkennung von Mitarbeiterrabatten auf Krankenversicherungsprämien

Gehaltsnebenleistungen an Mitarbeitende der dem VöV (Verband öffentli. Verkehr/Union de transports publics) angeschlossenen Unternehmen 

(gültig ab 1.01.2016)